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Tätigkeitsfelder der Schulpsychologie - Stellungnahme zum Approbationsvorbehalt in der Schulpsychologie

Schulpsychologie nutzt die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Psychologie, um die Schule in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag und Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklungen sowie der Schullaufbahn und dem Erreichen adäquater Schulabschlüsse zu unterstützen. Schulpsychologie ist Teil des öffentlich verantworteten Bildungswesens gemäß dem Grundgesetz.

Schulpsychologie ist der psychologische Fachdienst der Schule und unterstützt alle Beteiligten am Schulleben: Schülerinnen und Schüler sowie ihre Bezugspersonen, Lehrende, Schulleitung, Schulaufsicht, Schulverwaltung und gesetzgebende Gremien. Schulpsychologie versteht sich somit als Mitgestalterin des öffentlichen Bildungs- und Ausbildungssystems.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Entwicklungs-, Motivations-, Lern-, Sozial-, Arbeits- und Gesundheitspsychologie, der Betriebs- und Organisationspsychologie, der Pädagogischen Psychologie, der Klinischen Psychologie sowie der Hirnforschung verbinden sich in der Schulpsychologie für das Praxisfeld Schule. Diese Teilbereiche der Psychologie bieten wissenschaftlich begründete und bewährte Theorien, Methoden, Interventionen und Instrumentarien an, um Menschen hilfreich zu begleiten, zu fördern und zu stabilisieren, sowie ungünstige Entwicklungen von Individuen und von Gemeinschaften zu erkennen und abzuwenden. Das Studium der Psychologie mit dem Abschluss Diplom oder äquivalentem M.Sc. bildet somit die Grundlage und Voraussetzung für die schulpsychologischen Aufgaben und für die kontinuierliche Integration neuer psychologischer Erkenntnisse, Konzepte und Methoden in die Tätigkeit als Schulpsychologin oder Schulpsychologe.

Schulpsychologische Tätigkeiten haben die Stärkung und Weiterentwicklung der Gesundheit und Persönlichkeit der beteiligten Personen mit Methoden der Psychologie zum Ziel. Im Mittelpunkt steht somit die Feststellung und Förderung gesundheits- und entwicklungsfördernder Aspekte sowie die Lösung sozialer Konflikte bei den am Schulleben beteiligten Personen und der Institution Schule. Schulpsychologische Beratung kann auch die Früherkennung von Fehlentwicklungen und Störungen sowie die Vermittlung in entsprechende Behandlungen beinhalten, hat dies aber grundsätzlich nicht zum Ziel. Insbesondere ist es auch nicht das Ziel schulpsychologischer Beratung, psychische Erkrankungen zu behandeln und somit heilkundlich tätig zu sein.

Eine Erlaubnis zur heilkundlichen Tätigkeit oder eine Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten ist aus diesen Gründen nicht Voraussetzung für die Tätigkeit als Schulpsychologin oder Schulpsychologe.

Sollten durch den Arbeitgeber spezifische Aufgaben einzelnen Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen übertragen sein, wie beispielsweise eine Diagnostik zu außerschulischen Fördermaßnahmen nach §35a SGB VIII, kann im Einzelfall eine heilkundliche Tätigkeit vorliegen, die eine HPG-Zulassung oder eine Approbation erforderlich macht. Dies muss der Arbeitgeber im Rahmen der Aufgaben- und Stellenbeschreibung im Einzelnen festlegen. Solche Tätigkeiten fallen jedoch nur im Ausnahmefall an und sind deshalb nicht typischerweise Teil des Tätigkeitsfeldes der Schulpsychologie.

Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich Schulpsychologie

(Die einzelnen Aufgaben sind durch Erlasse oder Schulgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Zudem besteht je nach Bundesland und Einrichtung ein unterschiedliches Leistungs- und Angebotsspektrum)

  • Intelligenz- und Leistungsdiagnostik bei Kindern und Jugendlichen
  • Entwicklungs- und Persönlichkeitsdiagnostik
  • Förderdiagnostik und Entwicklung von Förderplänen
  • Psychologische Beratung von Eltern, Familien, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern bei schulbezogenen Fragestellungen
  • Schullaufbahnberatung
  • Diagnostik gruppendynamischer Prozesse in der Klasse und Schule
  • Durchführung von Fördermaßnahmen und Trainings für Schülerinnen und Schüler
  • Fortbildungsveranstaltungen für Eltern und Multiplikatoren
  • Planung und Durchführung von Projekten in und für Schulen
  • Schulentwicklung und Organisationsberatung
  • Systemberatung
  • Fortbildung von Lehrkräften, Lehrergruppen, Kollegien und Multiplikatoren
  • Supervision und Coaching von Schulleitungen und Lehrkräften
  • Maßnahmen der Gesundheitsförderung in Schulen
  • Krisenintervention in Schulen mit notfallpsychologischen Methoden

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Mai 2008

gez.
Stefan Drewes
Vorsitzender der Sektion Schulpsychologie