Krisenmanagement
Workshop
Mi, 11.09.2024
14.30-16.00 UhrRaum 3.08
ABSTRACT: Bis 2012 erfolgte die Unterstützung von Opfern an Hamburger Schulen nicht durch standardisierte fachliche Verfahren bzw. wurde nicht durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt.
Deshalb entwickelte die Beratungsstelle Gewaltprävention das Konzept „Begleitung von Opfern in Schulen“ (BeOS), welches im Februar 2013 mit 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer startete. Seitdem erfolgt eine jährliche Ausschreibung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme.
Im Schuljahr 2022/2023 wurden 201 Gewaltmeldungen an Hamburger Schulen mit entsprechenden Opferraten gemeldet. Betroffene dieser Gewalttaten sind Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, Altersgruppen und Klassenstufen. Mit einer systemischen Opferbegleitung bietet Schule durch ihre qualifizierten Fachkräfte konstruktive Wege der Konfliktbewältigung an, um den Betroffenen eine möglichst unbeschwerte Rückkehr in den Schulalltag zu ermöglichen. Die Verankerung des Angebots im Schulalltag stellt eine enorme Herausforderung für die qualifizierten Fachkräfte dar, weil der Opferschutz-Gedanke und die Kultur der Opferbegleitung im System Schule weiter belebt und entwickelt werden muss.
Unter dem Begriff Opfer wird in der Wissenschaft eine natürliche Person verstanden, die als Folge eines Verstoßes gegen Strafrechtsnormen einen körperlichen, seelischen oder wirtschaftlichen Schaden erlitten hat. Da Tatfolgen auch bei Angehörigen von Opfern auftreten können und ebenso bei Beobachterinnen bzw. Beobachtern des Tatgeschehens, differenziert man hier zwischen einem objektiven und einem subjektiven Opferbegriff.
Die „Kultur des Hinschauens“ wird bisher sehr täterorientiert interpretiert (Deeskalation, Grenzziehung, Tatverhinderung). Eine opferorientierte Sicht beinhaltet eine angemessene Begleitung des Opfers und seiner Angehörigen in einer Krisensituation sowie eine frühzeitige Hilfestellung bei Traumatisierungsanzeichen.
Im Workshop stellen wir die Fortbildungsreihe „BeOS“ vor. Ein Augenmerk wird die Checkliste „Opferschutz“ sein. Anhand eines konstruierten Falls wollen wir in Kleingruppen die Checkliste „Opferschutz“ anwenden. Hierbei werden entsprechende Institutionen berücksichtigt, Angebote formuliert und mögliche Begleitungsideen diskutiert. Welche weiteren pädagogischen Maßnahmen sollten bedacht werden? Welche Aspekte benötigen dabei besondere Aufmerksamkeit? Was könnten Stolpersteine sein? Welches Netzwerk benötige ich? Was verstehe ich unter einer Nachsorge und wie könnte diese ausfallen? Im Plenum werden die Ergebnisse aus den Kleingruppen vorgestellt.
Dr. Christian Böhm, Caroline Becker - Behörde für Schule und Berufsbildung Beratungsstelle Gewaltprävention