Berufspolitik Schulpsychologie

Kurzvortrag

Fr, 13.09.2024
14.00-14.30 UhrRaum 1.07

Psychologisches Grundlagenwissen von Lehrkräften – Worauf können Schulpsychologog*innnen in der Praxis aufbauen?

ABSTRACT: Schulpsychologinnen und Schulpsychologen treffen im Schulkontext auf unterschiedlich vorgebildete Lehrkräfte im Hinblick auf ihr jeweiliges psychologisches Grundlagenwissen. Dies betrifft z.B. das Verständnis für psychologische Phänomene, ihre fachsprachliche Darstellung und Horizonte für entsprechende Problembereiche. Daraus ergibt sich eine unterschiedliche Ansprechbarkeit für die Suche nach Problemlösungen und die Empfänglichkeit für schulpsychologische Angebote.
Welche psychologischen Inhalte im Rahmen des bildungswissenschaftlichen Studiums Gegenstand der universitären Lehrerbildung in Deutschland sind, wird durch verschiedene Rahmenvorgaben geregelt, letztlich aber von den Universitäten innerhalb dieser Vorgaben unterschiedlich gestaltet. Die rechtlich bindende Rahmenvorgabe ist jeweils die Lehramtszugangsverordnung (LZV) eines Bundeslandes. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat mit den bildungswissenschaftlichen Standards für die Lehrerbildung einen gemeinsamen Rahmen geschaffen, in den diese Einzelbestimmungen systematisch integriert werden können. Danach sollen Lehrkräfte im Rahmen ihres Lehramtstudiums und im darauffolgenden Referendariat Expertinnen und Experten werden für die Bereiche Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Innovieren und Mitwirkung bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Gemeinsam verantwortlich dafür sind an den jeweiligen Universitäten die bildungswissenschaftlichen Subdisziplinen Erziehungswissenschaft, Psychologie, Soziologie und Philosophie, sofern alle an der jeweiligen Universität vertreten und in die Bildungswissenschaften eingebunden sind. Die jeweilige Ausgestaltung des (bildungswissenschaftlichen) Studienangebots wird im Akkreditierungsverfahren geprüft. Innerhalb der Disziplinen wiederum erfolgt ein fachlicher Diskurs über die Wichtigkeit einzelner Themenbereiche. So gibt es für die Psychologie seitens der Kommission „Psychologie in Lehramtsstudiengängen“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) klar formulierte Empfehlungen psychologischer Inhalte und deren Akkreditierung. In diesem Beitrag wird der Versuch unternommen, die wesentlichen Eckpunkte der Vorgaben und Empfehlungen darzustellen und Beispiele für die tatsächliche Ausgestaltung (z.B. Inhalte, Struktur, Umfang, Pflichtcharakter) an einzelnen Universitäten zu geben, um einen Eindruck über die Spannbreite des Vorwissens von Lehrkräften zu vermitteln und Konsequenzen für schulpsychologische Praxis zu diskutieren.

Dr. Ute Roeder & Prof. Dr. Stefan Dutke - Universität Münster, Fachbereich 7, Institut für Psychologie in Bildung und Erziehung

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